Diomed-Aufklärungssystem · Empfohlen vom Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V. im Einvernehmen mit der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin. · Herausgeber: Prof. K. Ulsenheimer (Medizinrecht) · Gründungshrsg.: Prof. W. Weißauer · Fachgebietshrsg.: Prof. B. Landauer · Autoren: Prof. B. Landauer, Prof. W. Weißauer · Wiss. Illustration: Alle Rechte bei Thieme Compliance GmbH · Copyright 2011 by Diomed in Thieme Compliance GmbH
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Bestell-Nr. 1002
Klinik/Praxis:
Liebe Patientin, lieber Patient,
dieser Aufklärungsbogen bereitet Sie auf das Aufklärungsgespräch vor, in dem eine Narkoseärztin/ein Narkosearzt Sie über das bei Ihnen vorgesehene Betäubungsverfahren, über andere in Betracht kommende Verfahren, über ihre Vor- und Nachteile sowie über ihre Risiken und möglichen Komplikationen informieren wird. Bitte lesen Sie den Bogen sorgfältig durch und beantworten Sie die Fragen zu Ihrer Gesundheit so genau wie möglich, damit der für das Betäubungsverfahren sowie für die Überwachung und die Aufrechterhaltung der lebenswichtigen Funktionen verantwortliche Arzt Ihre Sicherheit bestmöglich gewährleisten kann.

I. Die Narkose (Allgemeinanästhesie)
Die Narkose (Allgemeinanästhesie) schaltet Bewusstsein und Schmerzempfinden aus. Man unterscheidet folgende Narkoseverfahren:
  1. Intravenöse Narkose:
    Über eine Hohlnadel (Braunüle) oder einen dünnen Schlauch (Katheter) wird ein schnell wirkendes Narkosemittel in eine Vene gespritzt. Bei längeren Eingriffen werden die Narkosemittel wiederholt oder kontinuierlich zugeführt (Intravenöse Anästhesie) oder mit einem der nachfolgenden Verfahren kombiniert (Kombinationsnarkose).
  2. Maskennarkose:
    Narkosegase und Sauerstoff werden über eine Atemmaske verabreicht, die eng auf Mund und Nase aufliegt.
  3. Narkose mit Kehlkopfmaske und Intubationsnarkose:
    Diese Verfahren werden nach intravenöser Einleitung der Narkose, d.h. wenn Sie schon schlafen, eingesetzt.
    1. Narkose mit einer Kehlkopfmaske (Larynxmaske):
      Der Arzt führt einen Beatmungsschlauch (Tubus) durch den Mund bis über den Kehlkopfeingang und sichert dort mit einem aufblasbaren Wulst den Atemweg.
    2. Intubationsnarkose:
      Der Arzt führt einen Beatmungsschlauch (Tubus) über Mund oder Nase zwischen den Stimmbändern hindurch bis in die Luftröhre. Ein aufblasbarer Ballon nahe der Tubusspitze (Blockmanschette) dichtet die Luftröhre ab.
    Beide Verfahren halten den Atemweg frei für die Gabe von Sauerstoff und Narkosegasen und erleichtern eine künstliche Beatmung. Vor allem die Intubationsnarkose vermindert das lebensbedrohliche Risiko, dass Speichel oder Mageninhalt in die Lunge fließt (Aspiration). Bei der Intubationsnarkose werden fast immer, bei der Larynxmaske nur im Einzelfall Medikamente zur Muskelerschlaffung (Muskelrelaxanzien) gegeben, u.a. damit der Beatmungsschlauch schonend eingeführt werden kann.

II. Die Regionalanästhesie
Die Regionalanästhesie schaltet durch die Betäubung schmerzleitender Nervenfasern mit örtlichen Betäubungsmitteln (Lokalanästhetika) das Schmerzempfinden in bestimmten Körperregionen aus, die nach der Einspritzung der Betäubungsmittel erst warm, dann schwer und gefühllos werden. Der Patient kann seine Beine bzw. Arme mehrere Stunden gar nicht mehr oder nur eingeschränkt bewegen.
Bei Bedarf erhält der Patient zusätzlich ein Schmerzmittel und/oder Beruhigungsmittel, das sein Bewusstsein und die Erinnerung an den Eingriff einschränkt („Dämmerschlaf“/Analgosedierung).
Abb. 1: Injektionsbereiche bei Spinal-/Periduralanästhesie
Abb. 2: Injektionsstellen bei der Armplexusanästhesie
  1. „Rückenmarksnahe“ Regionalanästhesien:
    Für Eingriffe in der Bauch-, Damm-, Becken- und Leistengegend sowie am Bein spritzt der Arzt das Betäubungsmittel mit einer Hohlnadel bzw. über einen Katheter
    1. bei der Spinalanästhesie in den mit Gehirn-Rückenmark-Flüssigkeit (Liquor) gefüllten Spinalraum (Abb. 1).
    2. bei der Periduralanästhesie (PDA) in den Periduralraum (Abb. 1) im Bereich der Lendenwirbelsäule (lumbale PDA), des Kreuzbeins (kaudale PDA) oder für Eingriffe am Oberbauch und Brustkorb im Bereich der Brustwirbelsäule (thorakale PDA).
    Die Betäubung der von der Wirbelsäule zu den Körperregionen verlaufenden Nervenfasern tritt bei der Spinalanästhesie innerhalb weniger Minuten und bei der Periduralanästhesie meist innerhalb von 15–30 Minuten ein. Bei einer Kombination beider Verfahren tritt die Wirkung schneller ein und hält länger an.
  2. Armplexusanästhesie:
    Für Eingriffe an der Hand, am Arm oder an der Schulter wird der Armplexus – ein verzweigtes Nervengeflecht – an unterschiedlichen Stellen betäubt (Abb. 2):
    1. in der Achselhöhle (axilläre Plexusanästhesie),
    2. unterhalb des Schlüsselbeins (vertikale infraklavikuläre Plexusanästhesie),
    3. über dem Schlüsselbein (supraklavikuläre Plexusanästhesie) oder
    4. seitlich am Hals (interskalenäre Plexusanästhesie).
    Dazu sucht der Arzt mit Ultraschall oder mit einer an einen Nervenstimulator angeschlossenen Injektionsnadel die zu betäu­benden Nerven auf. Letzteres kann mit vorübergehenden „elektrisierenden“ Missempfindungen verbunden sein. Die Wirkung des Betäubungsmittels setzt nach ca. 15 Minuten ein.
Bei allen genannten Regionalanästhesien kann der Arzt einen Katheter zum Nachspritzen der Betäubungsmittel, zur fortlaufenden Medikamentengabe oder für eine Schmerzbehandlung nach dem Eingriff legen.
Gelingt es im Einzelfall nicht, die Schmerzempfindung völlig auszuschalten, gibt der Arzt zusätzlich ein starkes Schmerzmittel (z.B. ein Opioid). Reichen Betäubung und Schmerzmittel für den Eingriff nicht aus oder breitet sich die Regionalanästhesie zu weit aus, wird der Übergang zur Narkose notwendig.
Eine Kombination von Narkose und Regionalanästhesie kann bei bestimmten Operationen vorteilhaft sein. Sie verringert den Bedarf an Narkosemitteln, verkürzt die Aufwachphase und gewährleistet eine weitgehend schmerzfreie Zeit nach der Operation. Kommen andere Betäubungsverfahren in Betracht (z.B. Plexusanästhesie am Bein, gezielte Blockaden einzelner Nerven, intravenöse Regionalanästhesie, ausgedehnte Lokalanästhesie), klären wir Sie darüber gesondert auf.

III. Risiken und mögliche Komplikationen
Trotz aller Sorgfalt bei der Planung und Durchführung der Betäubungsverfahren und bei der Überwachung der lebenswichtigen Körperfunktionen lassen sich Risiken und Komplikationen nicht völlig ausschließen. Das gilt auch für die seltenen Fälle von Wachzuständen und die noch selteneren Fälle von Schmerzempfindungen während einer Narkose.
1. Allgemeine Risiken und mögliche Komplikationen der Betäubungsverfahren:
Stärkere Blutungen und Blutergüsse als Folge von Einspritzungen sowie Infektionen im Bereich der Einstichstelle oder eines Katheters (z.B. Spritzenabszess, Absterben von Gewebe, Venenreizungen/-entzündungen) und Gefäßverletzungen, die einer Behandlung bedürfen, sowie vorübergehende oder bleibende leichtere Nervenschäden (z.B. Missempfindungen, Berührungsempfindlichkeit, Taubheitsgefühl, Bewegungsstörungen, Schmerzen) sind selten. Infektionen, die zu einer lebensgefährlichen Blutvergiftung (Sepsis) führen, und chronische Schmerzen oder bleibende Lähmungen nach Nervenverletzung, Blut­ergüssen oder Entzündungen sind extrem selten.
Haut- und Gewebeschäden durch die Lagerung auf dem Operationstisch sowie Nervenschäden und Lähmungen an Armen/Beinen durch Druck, Zerrung oder Überstreckung während der Anästhesie lassen sich nicht absolut sicher ausschließen; sie bilden sich meist innerhalb weniger Monate zurück, können sehr selten aber auch von Dauer sein.
Allergische Reaktionen und Überempfindlichkeiten können u.a. durch Betäubungs-, Schmerz-, Kontrast-, Desinfektionsmittel, Antibiotika oder Latex ausgelöst werden sowie durch Vorerkrankungen oder eine Veranlagung, nach denen wir in der Anamnese fragen. Mögliche Reaktionen reichen von vorübergehenden leichten Beschwerden (z.B. Juckreiz, Hautausschlag, Übelkeit) über Atem- und Kreislaufprobleme, die sich i.d.R. gut behandeln lassen, bis hin zum sehr seltenen lebensbedrohlichen allergischen Schock mit Herz-, Kreislauf-, Atem- und Organversagen, der eine intensivmedizinische Behandlung erfordert.
Andere lebensbedrohende Komplikationen, z.B. Herz-, Kreislauf- bzw. Atemstillstand, Organschäden, Verschluss von Blutgefäßen (Embolie, z.B. lebensgefährliche Lungenembolie, Schlaganfall) durch verschleppte Blutgerinnsel (Thromben) sind bei allen Betäubungsverfahren äußerst selten, selbst bei Patienten in hohem Lebensalter, schlechtem Allgemeinzustand und mit Begleiterkrankungen.
Bei alten Menschen können die Trennung von ihrer gewohnten Umgebung sowie die Belastung durch Operation und Narkose zu – meist vorübergehender – Verwirrtheit führen.
2. Spezielle Risiken und mögliche Komplikationen der Narkose:
Übelkeit und Erbrechen sind seltener geworden. Lebensbedrohende Zwischenfälle durch das Einfließen von Speichel oder Mageninhalt in die Lunge (Aspiration), die eine intensivmedizinische Überwachung/Behandlung erfordern, sind sehr selten. Selten kommt es zu einem krampfartigen Verschluss der Luftwege (Laryngo-/Bronchospasmus), der sich jedoch mit Medikamenten beherrschen lässt. Äußerst selten steigt die Körpertemperatur infolge einer massiven, lebensbedrohlichen Stoffwechselentgleisung extrem an (maligne Hyperthermie). Eine sofortige medikamentöse und intensivmedizinische Behandlung ist dann erforderlich.
Die Intubation/Anwendung der Kehlkopfmaske kann vorübergehend Schluckbeschwerden und Heiserkeit verursachen. Sehr selten sind Verletzungen von Rachen, Kiefer, Kehlkopf und Luftröhre sowie Stimmbandschäden mit bleibenden Stimmstörungen (Heiserkeit) und Atemnot. Es kann zu Schäden, v.a. an lockeren oder kariösen Zähnen, an Implantaten und fest sitzendem Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken, Prothese) und zum Zahnverlust kommen.
3. Spezielle Risiken und mögliche Komplikationen der Regionalanästhesie:
Breitet sich das Betäubungsmittel bei der Einspritzung zu weit aus oder gelangt es unmittelbar in ein Blutgefäß, so kann es sich über weitere Körperregionen ausbreiten, einen Krampfanfall auslösen, das Bewusstsein ausschalten und schwerwiegende, in sehr seltenen Fällen auch lebensgefährliche Herz- und Kreislaufreaktionen verursachen.
  • Spinal- und Periduralanästhesie (PDA):
    Starke Kopfschmerzen nach einer Spinalanästhesie, seltener nach einer Periduralanästhesie (PDA), können eine spezielle Behandlung (z.B. Einspritzung von Eigenblut in den Periduralraum, „blood patch“) erfordern. In der Regel klingen die Kopfschmerzen nach einigen Tagen ab. In Ausnahmefällen sollen sie aber auch Jahre andauern können. Gelegentlich können nach einer Spinalanästhesie für einige Tage starke Rückenschmerzen auftreten, die i.d.R. jedoch gut mit Medikamenten behandelt werden können. Länger andauernde Schmerzen im Bereich des Kreuzbeins nach einer kaudalen PDA sind selten.
    Eine direkte Verletzung des Rückenmarks ist bei der Spinalanästhesie sowie bei der lumbalen und kaudalen PDA nahezu ausgeschlossen, da das Rückenmark in der Regel oberhalb der Injektionsstelle endet (vgl. Abb. 1); bei der thorakalen PDA sind solche Verletzungen sehr selten. Bleibende Lähmungen (z.B. Störungen der Blasen-/Darmentleerung), im äußersten Fall Querschnittslähmung, als Folge von Blutergüssen, Entzündungen, Nerven- oder Rückenmarksverletzungen oder infolge der eingespritzen Mittel sind extrem selten. Das Gleiche gilt für bleibende Verschlechterungen des Hör- oder Sehvermögens, Potenzstörungen, eine Hirnhautentzündung (Meningitis), Hirnblutung und eine Ansammlung von Blut oder Flüssigkeit unter der das Gehirn umgebenden harten Hirnhaut (subdurales Hämatom/Hygrom).
    Ein vorübergehender Harnverhalt tritt häufig nach Spinal-/Periduralanästhesie auf; er kann für kurze Zeit das Einlegen eines Blasenkatheters erforderlich machen.
  • Armplexusanästhesie:
    Sehr selten kommt es bei der interskalenären Plexusanästhesie (Abb. 2, d) zu Einwirkungen des Betäubungsmittels auf das Halsrückenmark mit schwerwiegenden Kreislaufreaktionen, die eine Beatmung und intensivmedizinische Behandlung notwendig machen. Auch kann vorübergehend ein Wärmegefühl im Gesicht und Heiserkeit auftreten, das Augenlid hängen und die Atmung etwas erschwert sein. Bleibende Lähmungen (z.B. des Stimmbandnervs oder des Zwerchfellnervs mit Behinderung der Atmung sowie Armlähmungen) sind sehr selten. Eine Gefühlsstörung im Nacken oder Arm vergeht meist innerhalb von drei Monaten.
    Bei allen Verfahren mit Ausnahme der axillären Plexusanästhesie kann Luft in den Brustfellraum eindringen (Pneumothorax), was sich durch erschwerte Atmung sowie Schmerzen in der Brust bemerkbar macht. Es kann dann erforderlich werden, die Luft abzusaugen.
4. Risiken und mögliche Komplikationen von Neben- und Folgeeingriffen:
Auch vorbereitende, begleitende oder nachfolgende Maßnahmen, z.B. zur Überwachung und zur Aufrechterhaltung lebenswichtiger Körperfunktionen während und nach der Operation sowie die Gabe von Medikamenten sind nicht frei von Risiken. Trotz aller Sorgfalt, mit der Fremdblutkonserven, Plasmaderivate und andere Blutprodukte hergestellt werden, lassen sich bei ihrer Übertragung/Anwendung Risiken nicht sicher ausschließen, insbesondere Infektionen, z.B. sehr selten mit Hepatitis-Viren (Leberentzündung) und extrem selten mit HIV (AIDS) sowie evtl. auch mit Erregern von BSE bzw. der neuen Variante der Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung oder mit bisher unbekannten Erregern. Ob und wann sich deshalb eine Nachuntersuchung zum Ausschluss von Infektionen empfiehlt, wird Ihr Arzt mit Ihnen besprechen. Eine Rückübertragung des Blutes, das der Patient bei der Operation verliert, und/oder eine Eigenblutspende vor der Operation können diese Risiken vermeiden, eignen sich aber nur für einen Teil der Patienten und nur für bestimmte Operationen.
Bitte bedenken Sie: Wir führen hier auch extrem seltene Risiken und Komplikationen auf. Insgesamt gesehen ereignet sich bei zehntausenden Anästhesien nur ein folgenschwerer Anästhesiezwischenfall.

IV. Wichtige Verhaltenshinweise
Bitte befolgen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit die hier gegebenen Hinweise genau (es sei denn, Ihr Narkosearzt hat Ihnen andere Anweisungen gegeben). Sie gelten sowohl für die Narkose als auch für die Regionalanästhesie, unabhängig davon, ob der geplante Eingriff ambulant oder stationär erfolgt.
Vor dem Eingriff:
  • Bis zu 6 Stunden vor der Anästhesie dürfen Sie noch eine kleine Mahlzeit (z.B. eine Scheibe Weißbrot mit Marmelade, ein Glas Milch) zu sich nehmen. 6 Stunden vor der Anästhesie dürfen Sie nichts mehr essen (auch kein Bonbon, Kaugummi o.Ä.) und nicht mehr rauchen!
  • 6 bis 2 Stunden vor der Anästhesie dürfen Sie nur noch 1–2 Gläser/Tassen klare Flüssigkeit ohne Fett und ohne feste Bestandteile (z.B. Mineralwasser, Tee) trinken, aber keine Milch und keinen Alkohol!
    Sagen Sie es uns, wenn Sie entgegen diesen Anweisungen doch etwas gegessen oder getrunken haben!
  • Bis kurz vor dem Eingriff können benötigte Medikamente mit einem Schluck Wasser eingenommen werden. Fragen Sie uns, welche Medikamente eingenommen bzw. abgesetzt werden müssen.
  • Kontaktlinsen, herausnehmbaren Zahnersatz, Ringe, Schmuck (auch Piercing-Schmuck!), künstliche Haarteile ablegen und sicher aufbewahren. Keine Gesichtscreme und Kosmetika (Make-up, Nagellack, etc.) verwenden!
Als Prämedikation wird oft am Vorabend und/oder kurz vor dem Eingriff ein Beruhigungsmittel gegeben.
Nach dem Eingriff:
Die lebenswichtigen Körperfunktionen werden – i.d.R. im Aufwachraum – lückenlos überwacht. Gegebenenfalls kann eine Aufnahme auf die Intensivstation notwendig sein. Zum Schutz vor Verletzungen kann eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit (z.B. durch Bettgitter) nach der Prämedikation bzw. nach dem Eingriff bis zum Abklingen der Anästhesie erforderlich werden.
Bitte verständigen Sie sofort die Ärzte, wenn nach der Anästhesie/dem Eingriff folgende Beschwerden auftreten: Übelkeit, Erbrechen, Fieber, Schüttelfrost, erschwerte Atmung, Schmerzen in der Brust, Anzeichen von Lähmungen sowie Halsschmerzen, Heiserkeit, Sprechstörungen nach einer Narkose mit Kehlkopfmaske bzw. Intubation oder Kopfschmerzen, Nackensteife, Rückenschmerzen, Missempfindungen (auch an der Einstichstelle) nach einer Spinal-/Periduralanästhesie.

V. Zusätzliche Verhaltenshinweise für ambulante Eingriffe
Nach einem ambulanten Eingriff müssen Sie sich von einer erwachsenen Person abholen und in den ersten 24 Stunden bzw. für die vom Arzt angegebene Zeit betreuen lassen. Bitte schützen Sie nach einer Regionalanästhesie die noch betäubten Körperbereiche vor äußeren Einwirkungen (z.B. Hitze, Kälte, Druck). Wegen der Nachwirkungen der Betäubungsmittel/Medikamente dürfen Sie, falls der Arzt nichts anderes anordnet, in den ersten 24 Stunden nach dem Eingriff nicht aktiv als Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger am Straßenverkehr teilnehmen, keine gefährlichen Tätigkeiten ausüben, keinen Alkohol trinken, nicht rauchen und sollten keine wichtigen Entscheidungen treffen. Medikamente dürfen Sie nur nach ärztlicher Anweisung nehmen.
Ort, Datum, Uhrzeit
Ärztin/Arzt